Teile und Herrsche

Neben jungen Erwachsenen sind auch Gruppen von Ausländern von der Reform des ALGII negativ betroffen

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Raider heißt jetzt Twix und Hartz IV nennt sich jetzt Sozialgesetz. So wurde am vergangenen Freitag im Bundestag für die aktiven Betroffenen Hartz IV verschärft. Im Parlament wurde die Maßnahme unter den sperrigen Namen Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des zweiten Buches Sozialgesetz verhandelt.

Kritische Kommentatoren wunderten sich, wie schnell und geräuschlos die Reform der Reform im Parlament durch gewinkt wurde. „Bei einer großen Koalition sind offenbar neue politische Geschwindigkeiten möglich - da es keinen staatstragenden Akteur mehr gibt, der Sozialkürzungen skandalisiert“, meinte die TAZ-Kommentatorin.

Vielleicht liegt es auch daran, dass man einer Bevölkerungsgruppe etwas besser stellt und dafür eine andere benachteiligt. Die Ostdeutschen sollen beim Arbeitslosengeld künftig gleichberechtigt sein. Rund 2,3 Millionen Langzeitarbeitslose in den neuen Bundesländern erhalten dann 14 Euro im Monat mehr als bisher. Junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr sollen künftig aber nur noch 276 Euro im Monat bekommen, wenn sie im Haushalt der Eltern leben. Eine eigene Wohnung muss künftig von einer Kommission aus Kommunen und Arbeitsagenturen genehmigt werden. Während einerseits junge Erwachsene angehalten werden, für einen Job notfalls quer durch die Republik zu reisen, sollen sie ansonsten gefälligst im „Hotel Mama“ bleiben, wie unisono gleich mehrere Zeitungen schrieben.

Nur die widerspenstige Software schien noch Probleme zu machen und eine rechtzeitige Kürzung sogar zu verhindern. Doch, wer sich vor zwei Jahren von einer Massenbewegung nicht beeindrucken ließ, lässt sich auch von der Software nicht das Heft aus der Hand nehmen. Die Kürzungen werden termingerecht durchgeführt, hieß es aus dem Kabinett. Wenn die Software nicht mitmacht, müssen eben die Daten per Hand eingegeben werden. Das bedeutet Mehrarbeit für die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und eine weitere Verminderung der Beratung.

Die Betroffenenverbände haben neuen Widerstand angekündigt. Die Medien haben diese Aufrufe aber ignoriert oder auf die Lokalseiten abgeschoben. Gar nicht erwähnt wurde in den meisten Zeitungen, dass auch bestimmte Gruppen von Ausländern durch die Änderungen benachteiligt werden, wie Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat monierte.

So heißt es in der Reform des Arbeitslosengeldes, dass Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, und ihre Familienangehörigen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Für Classen bedeutet die Neuformulierung des Gesetzes einen Leistungsausschuss von bestimmten Gruppen von Ausländern. Vor allem EU-Bürger, die von ihrem Recht auf EU-Bürgerschaft Gebrauch machten und sich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhielten, sowie die Familienangehörigen von erstmals in Deutschland arbeitssuchenden EU-Bürgern könnten so von Leistungen nach ALG II ausgeschlossen werden. Diese Regelungen werden sicher noch die Gerichte beschäftigen und könnten mit EU-Recht kollidieren.