Willkommen an der Armutsgrenze!

Die meisten ALG II-Empfänger müssen deutliche Einkommensverluste hinnehmen, während ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt weiter sinken

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Wann genau sich die soziale Marktwirtschaft aus der bundesrepublikanischen Realität verabschiedet hat, lässt sich rückwirkend kaum noch feststellen. Dass sie heute nur noch in Parteiprogrammen, Sonntagsreden und verklärten Erinnerungen an vermeintlich bessere Zeiten existiert, ist dagegen schwer zu übersehen. Denn der Aspekt des Sozialen bemisst sich nicht allein an der emotionalen Betriebstemperatur einer Gesellschaft und gelebten Werten wie Mitmenschlichkeit, Toleranz und Solidarität – um die es ebenfalls nicht zum besten steht. Sondern zu allem Überfluss auch noch an harten Zahlen und Fakten.

Im Februar 2006 waren 5.048.000 Menschen arbeitslos, und die Einkommensunterschiede zwischen 1-€-Jobbern und Top-Managern werden naturgemäß von Jahr zu Jahr größer. Jedes zehnte Kind - das sind mehr als 1,5 Millionen junge Menschen unter 18 Jahren - lebt hierzulande in relativer Armut, und die Zahl der Sozialhilfeempfänger ist seit In-Kraft-Treten des Bundessozialhilfegesetzes im Jahr 1963 von 580.000 auf 2,76 Millionen im Jahr 2002 gestiegen.

Nun hätte niemand ernsthaft erwartet, dass sich die Gesamtsituation durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe verbessern würde. Doch die jüngste Untersuchung zu den Folgen der sogenannten Hartz IV-Reform, der bis 2008 eine der umfangreichsten sozialwissenschaftlichen Evaluationen unter Federführung der Fachhochschule Frankfurt am Main folgen wird, lässt Schlimmeres erahnen als Stagnation oder leichte Rückschritte. Die Simulationsstudie, welche die Wirtschaftswissenschaftler Richard Hauser und Irene Becker im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt haben, geht davon aus, dass 60 Prozent aller Personen, die in Haushalten leben, in denen früher Arbeitslosenhilfe bezogen wurde, erhebliche Einkommensverluste hinnehmen müssen. Ein Viertel von ihnen bekommt überhaupt keine Unterstützung mehr, da beim ALG II der Verdienst des Partners verstärkt berücksichtigt wird. Deutliche Einbußen verzeichnen auch ältere Langzeitarbeitslose, weil die ihnen zustehenden Leistungen nicht vom früheren Erwerbseinkommen abhängig gemacht werden.

Die Armutsquote in Deutschland, nach EU-Norm also der Anteil derjenigen Menschen, die weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens erwirtschaften, erhöht sich dadurch vorerst nur um 0,5 Prozent. Hauser und Becker rechnen hier aber mit einer steigenden Tendenz. Da das Arbeitslosengeld II – wie gerade beschrieben - vom Erwerbseinkommen abgekoppelt und stattdessen am Ausgabeverhalten des untersten Fünftels der Ein-Personen-Haushalte festgemacht wird, nähern sich – begünstigt durch die deutsche Einkommensentwicklung, in deren Verlauf höhere Einkommen schneller steigen als niedrige - in Zukunft wohl noch mehr Empfänger der Armutsgrenze.

Immerhin: 40 Prozent der ALG II-Bezieher konnten ihre finanzielle Situation gegen den Mehrheitstrend verbessern. Menschen, die bislang nur einen geringen Satz Arbeitslosenhilfe bezogen, aber keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen wollten, konnten ihr „bedarfsgewichtetes Haushaltseinkommen“ ebenso wie viele allein Erziehende um 18 bis 30 Prozent steigern.

Kombilohn-Modell ohne großes Erfolgversprechen

Eine befriedigende Dauerlösung ist das freilich nicht, doch die Frage, ob und wie den Betroffenen zu neuen Arbeitsplätzen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen oder halbwegs attraktiven Jobs verholfen werden kann, steht nach wie vor ungeklärt im Raum. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass derzeit zwei bis drei Millionen Menschen zum Kreis der „wettbewerbsschwächeren Personen“ zählen. Dabei handelt es sich um Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose, die zumeist Arbeitslosengeld I oder II beziehen. Seit einiger Zeit wird darüber diskutiert, ob in ihren Fällen das sogenannte Kombilohn-Modell ein probates Mittel wäre, um sie wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen.

Das IAB weist jedoch in einer aktuellen Studie darauf hin, dass die Kombination aus Arbeitseinkommen und Transferleistung längst erprobt wird. Allerdings hätten weder die allgemeinen Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Arbeitslosengeld, Sozialversicherungszuschüsse oder bestimmte Projekte wie das Einstiegsgeld in Baden-Württemberg, der Hessische Kombilohn, der PlusLohn Duisburg oder das bundesweit getestete „Mainzer Modell“ zu bahnbrechenden Ergebnissen geführt. In vielen Fällen ließ schon die Teilnehmerzahl zu wünschen übrig und kam nicht über ein paar tausend Antragsteller hinaus. So wurden in Hamburg Ende Januar diesen Jahres 2.200 Menschen nach dem Kombilohn-Modell gefördert. Für halbwegs effektiv hält das IAB deshalb allenfalls befristete und zielgruppenspezifische Modelle, in deren Verlauf die Zuschüsse der Arbeitsagenturen als Ermessensleistung gewährt werden können.

Bei unbefristeten Kombilohn-Projekten sei dagegen mit unerwünschten Mitnahmeeffekten und beträchtlichen Kosten zu rechnen. Wenn sie über eine Absenkung des Arbeitslosengeldes II finanziert würden, steige auch noch das Armutsrisiko der Teilnehmer. Nach Einschätzung der Experten sind Kombilöhne deshalb „als arbeitsmarktpolitisches Allheilmittel keinesfalls geeignet.“

Für eine Wende am Arbeitsmarkt sei vielmehr eine umfassende Reform des Steuer- und Abgabensystems erforderlich. Vorerst könnten möglicherweise durch eine gezielte Senkung der Sozialversicherungsbeiträge im Niedriglohnbereich Beschäftigungseffekte für die Gruppe der „wettbewerbsschwächeren Personen“ erzielt werden.

Für die große Koalition dürfte das Thema Kombilohn aber damit noch lange nicht vom Tisch sein. Die CDU beharrt weiter auf dem Modell, ohne bis jetzt klare Vorstellungen über dessen Realisierung geäußert zu haben. Der SPD geht es vor allem um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Parteichef Matthias Platzeck hat dem „größeren“ Koalitionspartner in diesem Fall aber bereits Verhandlungsbereitschaft signalisiert: „Wir brauchen eine Kombination aus Existenz sichernden Einkommen und sinnvollen Kombilohn-Bestandteilen.“

Mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit und ihres Vorstandsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise spricht im Moment kaum jemand von einer „optimistischen Grundeinschätzung“, wenn es um die nähere Zukunft des deutschen Arbeitsmarktes geht. Realistische Prognosen gehen für 2006 von einer Senkung der Arbeitslosenzahl um allerhöchstens 200.000 aus. Im ungünstigen Fall wird diese Voraussage deutlich unterboten. Spätestens dann hat die Bundesregierung ein Problem, das sich weder durch Vorschusslorbeeren noch durch Miniaturreformen kaschieren lässt. Mit der Verwaltung des Status quo auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner wird sich der Abwärtstrend nicht aufhalten und schon gar nicht umkehren lassen.