Zähes Ringen in Brasilien

Biologische Vielfalt, Gentechnik-Kennzeichnungspflicht und Terminator-Technologie stehen im Rahmen der internationalen Konferenz der Konvention zur Biologischen Vielfalt zur Debatte

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Quasi in letzter Minute kam im brasilianischen Curitiba eine Einigung über die Kennzeichnung transgener Pflanzen im internationalen Handel zustande. Die 132 Signatarstaaten des Cartagena-Protokolls verständigten sich einstimmig auf die Umsetzung strengerer Richtlinien bis zum Jahr 2012. Als größter Bremser hatte sich Mexiko erwiesen, das möglicherweise entstehende Probleme mit den USA und Kanada aufgrund anderer Handelsabkommen geltend machte. NGOs begrüßten den erzielten Kompromiss, da insbesondere Entwicklungsländer, die noch über keine eigenen Überwachungslabors oder verlässliche Gentechnikgesetze verfügen, einen Teil der Risikoanalyse auf die exportierenden Länder abwälzen können.

1992 wurde in Rio de Janeiro die UN-Konvention zur Biodiversität verabschiedet. Hauptziel ist, den Verlust der biologischen Vielfalt signifikant zu reduzieren. Die EU will sich bei dem Treffen der Mitgliedsstaaten, das derzeit in Curitiba, Brasilien, stattfindet, vor allem für die rasche Errichtung von Meeresschutzgebieten stark machen.

Im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung standen bisher aber die Verhandlungen rund um das Cartagena-Protokoll. Dieser Zusatz zur UN-Konvention wurde im Jahr 2000 in Kolumbien ausverhandelt und ist der einzige multilaterale Vertrag, der Regeln für den internationalen Handel mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zum Schutz von Umwelt und Gesundheit aufstellt. Inzwischen sind 132 Staaten dem Abkommen beigetreten. Darunter befinden sich sämtliche EU-Staaten und China, die zu den größten Soja-Importeuren zählen. Ebenso zählen viele Entwicklungs- und Schwellenländer zu den Unterzeichnern. Große Exporteure von GVO wie die USA, Argentinien und Kanada traten dem Abkommen bisher aber nicht bei.

Ein Kernpunkt der diesjährigen Verhandlungen in Brasilien war die Schaffung strikterer Regeln zur Kenzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln sowie in Rohstoffen für Verarbeitungsprodukte. Bisher gab es nur die wenig aussagekräftige Kennzeichnung „kann GVO enthalten“. Das wollten bereits 2004 etliche Länder ändern. Damals blockierten aber Neuseeland und Brasilien die notwendige Einstimmigkeit. In Brasilien tobt seit etlichen Jahren ein innenpolitischer Streit um Gentech-Pflanzen in der Landwirtschaft. Im Norden wurde jahrelang illegales, günstiges Gentech-Soja aus Argentinien ausgesät, im Süden hingegen gibt es einen Bundesstaat der unter dem amtierenden Gouverneur Gentech-Firmen aus der Hafenverwaltung drängte und Gentech-Ware aus anderen Staaten blockierte (Brasilien gibt grünes Licht für Gentech-Multis.). Präsident Luiz Inacio „Lula“ da Silva konnte allerdings inzwischen Querelen innerhalb seines Kabinetts schlichten und ging mit einem für viele Beobachter überraschend konstruktiven Vorschlag in die Konferenz. Danach sollte die die Bezeichnung „enthält GVO“ bereits nach einer Übergangszeit von vier Jahren für die Unterzeichner des Cartagena-Protokolls verpflichtend werden. Wer aber dachte, dass damit das Problem gelöst wäre, irrte. Denn Unterstützung kam nur von 130 der 132 Signatarstaaten.

Völlig überraschend blockierten Paraguay und Mexiko. Just im Abschlussplenum zur Identifizierungsfrage sorgte die Delegation aus Mexiko für einen diplomatischen Eklat. „Es bleiben nur noch wenige Stunden, bis die Konferenz ihre Tore schließen muss. Einige Delegierte haben sich schon auf den Heimweg zum Flughafen gemacht, so auch die deutsche Delegation des Landwirtschaftsministeriums. Die Chancen auf eine Einigung sind gering“, schildert der Evangelische Entwicklungsdienst die Dramatik der letzten Stunden der 3. Cartagena-Nachfolgekonferenz. Und das Agrarische Informationszentrum (AIZ berichtet:

In letzter Minute nach tagelangen Verhandlungen vom Montag an verweigerten aber Mexiko und Paraguay - nach Beobachtern offenbar als verlängerter Arm der in den Verhandlungen als Nicht-Signatarstaaten gar nicht anwesenden USA - am Freitag die Zustimmung, ohne sich vorher negativ geäußert zu haben. Mexiko, so die Begründung, könnte mit der verschärften Etikettierungspflicht nämlich die Verpflichtungen aus der Nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA gegenüber den USA und Kanada nicht einhalten. Mexiko importiert aus den USA etwa große Mengen GVO-Mais. Laut NAFTA-Recht werden derartige Lieferungen unter einem GVO-Gehalt von 5% als ‚gentechnisch nicht verändert’ gekennzeichnet; bei ‚unabsichtlicher’ GVO-Verunreinigung müssen sie gar nicht gekennzeichnet werden.

Laut Evangelischem Entwicklungsdienst widersprachen aber sogar kanadische Beobachter der Argumentation der Mexikaner. Danach wäre der ursprüngliche Vorschlag von da Silva dem trilateralen Abkommen zwischen Kanada, Mexiko und den USA, die einen wenig regulierten Handel mit GVO zulassen, nicht zuwider gelaufen. Schlussendlich kam es dann doch noch zu einem Kompromiss, wenngleich auch die Übergangsfrist auf sechs Jahre verlängert wurde. Ab 2012 verpflichten sich die Cartagena-Staaten zu einer verschärften Dokumentations- und Kennzeichnungspflicht bei GVOs.

EU-Umweltminister Stavros Dimas und Landwirtschaftsminister Josef Pröll, als Vertreter Österreichs das derzeit die EU-Ratspräsidenschaft inne hält, begrüßten die Entscheidung. Die Interessen Europas wären mit dem erreichten Ergebnis voll berücksichtigt. Die neuen Regelungen würden zu mehr Rechtssicherheit für die Importländer im grenzüberschreitenden Handel mit Agrarprodukten führen. Experten sind zudem der Ansicht, dass Cartagena-Unterzeichner bei allfälligen Klagen durch Nicht-Unterzeichner vor der Welthandelsorganisation (WTO) in Gentechnikfragen aus einer stärkern Position heraus argumentieren können. Auch die Dokumentation wird künftig verbessert. Das AIZ dazu:

Neben der Kennzeichnungspflicht regelt das Cartagena-Protokoll nunmehr auch den geförderten Aufbau von Einrichtungen zur Umsetzung der biologischen Sicherheit (Dokumentation der Produktion und Trennung GVO-hältiger Rohstoffe von herkömmlichen), der Risikobewertung von GVO und den Betrieb des web-basierten Informationsportals "Biosafety Clearing House" über den GVO-Status der Produktion. Dieses Informationssystem gestattet Importländern, GVO-hältige Lieferungen unter Geltendmachung des Vorsorgeprinzips abzulehnen.

NGOs begrüßten die Einigung durchwegs. „Die NGO haben mit ihren Positionen Federnlassen müssen, aber es hätte schlimmer kommen können“, so Lim Li Lin, vom Third World Network. Rudolf Buntzel vom Evangelischen Entwicklungsdienst EED in Bonn erklärte:

Damit ist für die Agrarmärkte eine wesentliche Informationslücke geschlossen worden. - Endlich gibt es für Entwicklungsländer eine völkerrechtliche Grundlage, sich gegen das Dumping von unkontrolliert gemischten, nicht zugelassenen und gentechnisch verschmutzten Nahrungsmittelimporten mit genetisch modifizierten Organismen zu schützen.

Für die nach Brasilien gereisten Gentech-Kritiker gibt es aber noch keine Entwarnung. Nachdem die „Schlacht“ um die Kennzeichnungspflicht geschlagen ist, wurde die nächste „Runde“ bereits eingeläutet. Ein weiteres heißes Thema steht auf der Tagesordnung: Die Diskussion um ein Aufweichen des Moratoriums für sterile Terminator-Pflanzen (Tote Saat), die gentechnisch derart manipuliert sind, dass sie etwa nur durch Zugabe spezieller chemischer Mittel aufgehen. Da sich Terminator-Gene bei manchen Pflanzen etwa durch Pollen verbreiten könnten, sind sie sehr umstritten. Kanada und die USA betrieben aber trotz der weltweiten Ablehnung – eben auch durch die Convention on Biological Diversity - der Terminator-Technologie in den vergangenen Monaten intensive Lobby-Arbeit, um sie zumindest fallweise zu etablieren. Eine Erklärung der Konferenz zu diesem umstrittenen Thema wird mit Spannung erwartet.

In der Telepolis-Buchreihe ist von Brigitte Zarzer vor kurzem erschienen: Einfach GEN:ial. Die grüne Gentechnik